Der Rat hat in seiner letzten Sitzung am 11.11.2021 den Haushalt mit den Änderungen der rot-grünen Koalition beschlossen. Damit wurde - wie im Haupt- und Finanzausschuss in der letzten Woche auch - der Antrag der CDU abgelehnt, Gelder für die Beschaffung von mobilen Endgeräten für alle Schülerinnen und Schüler an den Bochumer Schulen locker zu machen.
„Eine verpasste Chance in der Digitalisierung der Bochumer Schulen ist das aus meiner Sicht. Längst haben nicht alle Schülerinnen und Schüler ein iPad für den Unterricht. Auch wenn jetzt grundsätzlich wieder Präsenzunterricht stattfindet, darf die weitere Digitalisierung in den Schulen nicht wieder einschlafen“, so der schulpolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion Dr. Sascha Dewender. „Zwar wurden bereits einige iPads für Schulen angeschafft, diesen reichen aber bei weitem nicht aus, damit flächendeckend auch Unterricht in allen Klassen weiterführender Schulen erfolgen kann“.
Mit den von der CDU geforderten digitalen Endgeräten soll der digitale Unterricht weiter unterstützt und ermöglicht werden. Die CDU will mit den iPads für alle Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5 aller weiterführenden Schulen einen systematischen Ausbau von digital gestützten Unterrichts- und Lernmöglichkeiten ermöglichen.
„Wenn ab dem nächsten Schuljahr alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsklasse 5 ein iPad erhalten, haben wir in wenigen Jahren die Vollausstattung erreicht. Digitales Arbeiten und Medienkompetenz sind dann nicht mehr nur schöne Lippenbekenntnisse in der angeblich schnellsten Stadt Deutschlands. Erst durch die Möglichkeit der regelmäßigen Einbeziehung digitaler Unterrichtsformate kann eine effektive Verzahnung von analogem und digitalem Lehren und Lernen gelingen. Die Chance dazu haben SPD und Grüne wieder verpasst und bleiben in Bildungsfragen weiter in der Kreidezeit“, teilt CDU-Ratsmitglied Dr. Sascha Dewender mit.
Die Schulpolitiker der CDU-Fraktion wollen trotz der Ablehnung entsprechender Haushaltsmittel an dem Thema dranbleiben. „Wir hoffen, dass die Verwaltung kurzfristig die Sinnhaftigkeit unserer Forderung erkennt und dazu entsprechende Vorschläge im Zuge der weiteren Medienentwicklungsplanung vorlegt“.