Vereine müssen zukünftig keine Kosten für Terrorabwehr zahlen

Rat stimmt Antrag von CDU, SPD, Grüne, FDP/StG und UWG zu

Der Rat der Stadt Bochum hat einem Antrag mehrerer Fraktionen, der von der CDU initiiert wurde, zugestimmt. Die Vereine erhalten zukünftig einen 100-prozentigen Zuschuss bei der Erfüllung von Sicherheitsauflagen zur Terrorabwehr bei Traditions- und Brauchtumsveranstaltungen. 
Die Initiative der CDU-Fraktion wurde auch von der Koalition aus SPD und Grünen, der FDP/Stadtgestalter-Fraktion sowie der UWG:Freie Bürger-Fraktion mitgetragen.
„Die Brauchtums- und Traditionsvereine leisten einen großen Beitrag zur kulturellen Vielfalt unserer Stadt. Darüber hinaus ziehen ihre Veranstaltungen, wie das Maiabendfest, viele Bochumer Bürgerinnen und Bürger an und beim Straßenkarneval können es sogar bis zu 100.000 Menschen aus nah und fern sein. Diese rein ehrenamtlichen und ohne wirtschaftlichen Interessen organisierten Veranstaltungen erfahren durch die sich veränderten Gefahrenlagen immer höhere Sicherheitsauflagen zur Terrorabwehr. Die Erfüllung dieser Auflagen zum Zwecke einer hoheitlichen Gefahrenabwehr kann nicht in der Zuständigkeit der Vereine liegen und kann auch faktisch von ihnen nicht geleistet werden“, erklärt Christian Haardt, Fraktionsvorsitzender CDU.
 
So wird zum Beispiel im Entwurf des Sicherheitskonzepts für den Wattenscheider Umzug am 24.02.2020 vorgeschrieben, dass u.a. ca. 100 Indutainer (Fassungsvermögen 1200 Liter Wasser) oder auch Big Packs genannt an der Zugstrecke als Fahrzeugsperren aufgebaut werden müssen. Diese Aufgaben können nicht durch die Mitglieder der Vereine selbst durchgeführt werden. Die Vereinsmitglieder selbst sind in dieser Zeit mit der Vorbereitung und Durchführung der eigentlichen Veranstaltung beschäftigt und wirken danach am Um-zug mit.
 
Laut Antragstext können die Vereine alternativ städtische Leistungen in Anspruch nehmen, sodass die Verwaltung die Vereine bei der Umsetzung der Sicherheitsauflagen unterstützt. „Im Übrigen sind wir ebenfalls wie der nordrhein-westfälische Städtetag der Meinung, dass die Kosten für Sicherungsmaßnahmen gegen Terroranschläge eine erhebliche zusätzliche Belastung für Veranstalter sind, die diese aus eigener Kraft nicht leisten können. Um den kommunalen Spitzenverband zu zitieren, ‚Terroranschläge richten sich gegen die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bürger und nicht gegen einzelne Städte oder Veranstalter‘, und deshalb müssen wir als Ratsmitglieder dagegenwirken", erklärt Christian Haardt abschließend.