Kontrolle von Baustellen muss auch nach Abschluss erfolgen - CDU-Fraktion stellt Anfrage im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling

Die CDU-Fraktion hat für die Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling eine Anfrage zur Baustellenkontrolle eingebracht, in der die Verwaltung nach Beschädigungen und Prüfung nach Abschluss von Baumaßnahmen befragt wird.
 
Lothar Gräfingholt, Ratsmitglied
„Seitens eines Bürgers wurde bemängelt, dass nach Abschluss einer Baustelle ein Schaden verursacht wurde, für den der Verursacher nicht belangt wird. Hierbei soll es sich um einen Betrag im vierstelligen Bereich handeln. Wenn das stimmt, dann ist die Verwaltung in Pflicht uns zu erklären, warum man als Verursacher nicht belangt wird“, erklärt Lothar Gräfingholt, Ratsmitglied der CDU und Vorsitzender des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling. 
 
Es häufen sich die Beschwerden über Baustellen seitens der Bürger. Es findet keine wahrnehmbare Nachkontrolle von Baustellen statt. Die CDU möchte diese Punkte beantwortet wissen, wie Gräfingholt weiter ausführt: „Nach abgeschlossenen Baumaßnahmen sollten eigentlich keine Schäden vorliegen. Wenn man vor allem bedenkt, dass durch Baustellen die Mobilität des Bürgers sowie die Standortattraktivität beeinträchtigt werden, muss hier nachgebessert werden, falls Schäden vorliegen“.  
 
Weiterführend erfragt die CDU-Fraktion Gründe dafür, warum sich Bauzeiten verlängern und wie viele Mitarbeiter im Baustellencontrolling bei Stadt Bochum tätig sind. „Seitens der Bürger gehen bei uns auch Beschwerden über die Länge von Bauzeiten ein. Lange Bauzeiten sind in der Tat ärgerlich. Vor allem bei ungeplanten Verlängerungen müssen wir uns immer wieder die Frage stellen, wie das zu Stande kommt und wie man es verhindern kann“, so Lothar Gräfingholt abschließend.