VRR lehnt Wendeanlage für 306/316 ab - Kein Fördergeld für Taktbruch an der Stadtgrenze Bochum-Herne

Nach monatelanger Debatte hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) am Donnerstag sich gegen eine Förderung des Baus einer Gleiswechselanlage an der Stadtgrenze von Bochum zu Herne ausgesprochen. Hier soll nach Vorstellungen der Stadt Herne zukünftig ein Taktsprung erfolgen. Während in Bochum die Linien 306 und 316 das Bochumer Teilstück alle 7 ½ Minuten bedienen, soll dies in Herne nur alle 15 Minuten erfolgen. Für diese Einsparung müsste die Bahnen an der Stadtgrenze wenden.
 
Dirk Schmidt, verkehrspolitischer Sprecher und Mitglied im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Hierzu Frank Heidenreich, Vorsitzender der CDU-Fraktion im VRR: „Mit der Entscheidung gegen die Förderung des Baus einer Wendeanlage an der Stadtgrenze machen wir klar, dass wir die Leistungskürzung hier für falsch halten. Das ist überholtes Kirchturmdenken. Es dient nicht dem Ziel eines integrierten Nahverkehrs, wenn Straßenbahnen an der Stadtgrenze wenden.“ Der Duisburger Regionalpolitiker verweist darauf, dass die Verringerung der Leistung auf Herner Seite nicht auch noch mit Fördermitteln unterstützt werden könne. Fördermittel seien für eine Attraktivierung und einen Ausbau des Nahverkehrs vorgesehen.
 
Notfalls soll VRR zwischen Bochum und Herne schlichten CDU-Politiker Dirk Schmidt ist ebenfalls Mitglied im Verwaltungsrat der VRR AöR. Er hofft, dass sich jetzt die Aufgabenträger Bochum und Herne nochmal zusammensetzen: „Die BoGeStra hat erklärt, dass der 7 ½ Minuten-Takt tagsüber mit Ausnahme der Schulferien für die Stadt Herne
kostenneutral gefahren werden könne. Die Kosten entsprechen dem derzeitigen 10-Minuten-Takt. Daher verstehe ich den Spardruck aus Herne nicht, wo sich die Stadt Herne sonst für eine Stärkung des ÖPNV ausspricht.“
 
Der Verwaltungsrat hat die VRR-Verwaltung auch beauftragt, in diesem Sinne eine ablehnende Stellungnahme zur Fortschreibung des Herner Nahverkehrsplans abzugeben. „Sollten Bochum und Herne sich am Ende nicht einig werden, dann muss der VRR wie gesetzlich vorgesehen hier schlichten oder die Entscheidung an sich ziehen“, so Dirk Schmidt
abschließend. Das wäre ein einmaliger Fall in der Geschichte des VRR.