CDU will Gerechtigkeit bei Abwassergebühren: Stadt muss nach OVG-Urteil handeln

 
Roland MitschkeRoland Mitschke
Es ist eine Frage der Gerechtigkeit – und deswegen stellt die CDU-Ratsfraktion in der kommenden Stadtratssitzung am 21. Juni einen Antrag, in dem es um die Abwassergebühren in Bochum geht. Ziel ist, dass am Ende alle betroffenen Gebührenzahler gleichbehandelt werden – unabhängig von der Frage, ob sie den Klageweg beschritten haben. Im Mai hatte das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster ein Urteil zur Unzulässigkeit der Berechnung von Abwassergebühren im Land gefällt. Am Beispiel eines Falles aus Oer-Erkenschwick wurde vorgerechnet, dass diese auf der Basis falscher Grundlagen berechnet worden seien. Hauptknackpunkt waren hierbei zu hohe Zinsen, die von der Stadt abgerufen wurden.
Der Antrag der CDU-Ratsfraktion nimmt nun all die Bochumer in den Blick, die in ihrer Heimatstadt nicht gegen die Abwassergebühren geklagt haben. Er fordert: „In Bochum wird die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für alle Gebührenzahler der Jahre 2020, 2021 und 2022 so umgesetzt, als hätten sie Rechtsmittel eingelegt.“ Außerdem stellt der Antrag fest: „Die Umsetzung des Urteils erfordert auch in Bochum eine Neuberechnung der Entwässerungsgebühren.“ Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Roland Mitschke will eine schnelle Klärung: „Es steht außer Frage, dass das OVG-Urteil Auswirkungen auf Bochum haben wird und muss. Nicht umsonst haben wir dazu bereits eine Anfrage für den Haupt- und Finanzausschuss formuliert. Aber der Rat sollte am 21. unserem Antrag folgen, dass alle Betroffenen gleichbehandelt werden.“